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Aufschub des Mutterschaftsurlaubs: Wie wird die Mutter entschädigt? Bei verlängertem Spitalaufenthalt des Neugeborenen um mehr als 3 Wochen nach der Geburt kann die Mutter die Mutterschaftsentschädigungen aufschieben. Es stellt sich die Frage, wer die Mutter in dieser Zeit für den Lohn entschädigt. Handelt es sich um Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Verpflichtung, eine Abwesenheit aus Gründen, die in der Person liegen oder um unbezahlten Urlaub?
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