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Die möglichen Folgen einer Pandemie werfen arbeitsrechtliche Fragen auf, die bis heute noch nicht oder nur teilweise beantwortet wurden. So ist eine definitive Antwort auf diese Fragen nicht immer möglich, solange die Rechtsprechung dies nicht präzisiert hat.
Bezugnehmend auf die in der Lehre und Rechtsprechung vertretenen Grundprinzipien verschaffen Ihnen diese FAQ einen Überblick über die juristische Argumentation.
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Anspruch auf Lohnfortzahlung in Sonderfällen
Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Pflichten des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Pandemiefall
Vom Unternehmen organisierte medizinische Massnahmen
Überstunden und Ferienanspruch / Ferienverbot
Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Kann ein Arbeitgeber bei Arbeitskürzung infolge Pandemie Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) erhalten?

Im Fall einer Pandemie werden KAE ausgerichtet, wenn:
- das Unternehmen infolge eines Beschlusses der Behörden keine Arbeit mehr anbieten kann, z. B. Versammlungsverbot, Importverbot für Güter, Schliessung des Unternehmens
- das Unternehmen infolge von Umständen ausserhalb seines Einflussbereichs keine Arbeit mehr anbieten kann, z. B. Lieferungsprobleme
- die Absenz der Arbeitnehmer in Verbindung mit einem Beschluss der Behörden steht, z. B. Quarantäne, Stilllegung von Transportmitteln.
Bei Absenz der Arbeitnehmer infolge persönlicher Umstände werden keine KAE entrichtet,
z. B. Krankheit, Kinderbetreuung oder Angst vor einer Ansteckung.
 
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