Die Parteien eines Arbeitsvertrags können den Vertrag jederzeit einvernehmlich auflösen, insofern sie dadurch keine zwingende Gesetzesbestimmung umgehen. Letzteres wäre z.B. der Fall, wenn der vorgesehene finanzielle Ausgleich weniger hoch wäre als der während der Kündigungsfrist geschuldete Lohn. Eine vereinbarte Kündigung muss eindeutig den Willen beider Parteien zur Vertragsauflösung zum Ausdruck bringen.
Welche zusätzlichen Bedingungen müssen bei einer sofortigen Auflösung des Arbeitsvertrags erfüllt werden?
Es muss sich deutlich um einen Vergleich handeln (gegenseitige Einigung) wobei gegenseitige Zugeständnisse enthalten sein müssen.
Was ist der Unterschied zwischen fristloser und einvernehmlicher Kündigung und einer ordentlichen Kündigung mit Freistellung während der Kündigungsfrist?
Bei fristloser und einvernehmlicher Kündigung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer Anrecht auf den vorgesehenen finanziellen Ausgleich, auch wenn er innert kurzer Zeit eine neue Arbeitsstelle findet. Erleidet er aber eine Arbeitsunfähigkeit, ist der Arbeitgeber von jeglicher weiterer Lohnzahlungspflicht befreit. Bei einer ordentlichen Kündigung mit Freistellung von der Arbeitspflicht verlängern sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit die Kündigungsfrist und der Zeitraum, in welchem Lohnanspruch besteht. Falls der Arbeitnehmer schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle antreten will, erlischt sein Lohnanspruch beim alten Arbeitgeber.