Home |  Suche |  FR |  DE 
Arbeitsunfähigkeit
Lohnzahlungspflichten
Arbeitsunfähigkeit
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit während der Ferien beurteilt?

Als Krankheit und nicht als Ferien gelten nur Arbeitsunfähigkeiten, bei denen der Zweck der Ferien, nämlich Erholung, nicht erreicht werden kann. Leidet der Angestellte unter Schmerzen oder Behinderungen, deren Stärke die körperliche und psychische Erholung beeinträchtigen, so ist er berechtigt, die entsprechenden Ferientage nachzubeziehen.
Bei starken, anhaltenden Schmerzen oder Behinderungen, Spitalaufenthalt, Quarantäne oder kompletter Ruhigstellung kann der Angestellte die verlorenen Ferientage nachbeziehen. Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Zeitverschiebung und Akklimatisierung können nicht berücksichtigt werden und auch Unwohlsein aufgrund von Verdauungsbeschwerden, Sonnenbrand, Schnupfen, verschiedenen Beschwerden wie Kopfschmerz, Menstruation, ein gebrochener Finger oder ein verstauchtes Fussgelenk führen nicht zu einem ausreichenden Mass, um den Zweck der Ferien zu verhindern.
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit während einer Ferienzeit unter drei aufeinanderfolgenden Tagen oder von mehreren nicht aufeinanderfolgenden Tagen kein Anrecht auf Nachbezug besteht.
Feiertage, die der Mitarbeitende infolge einer begründeten Arbeitsunfähigkeit verloren hat, müssen nachbezogen werden, damit ihm gegenüber seinen zu diesem Zeitpunkt arbeitsfähigen Kollegen kein Nachteil entsteht.
Der Arbeitgeber kann den Beweiswert eines im Ausland erstellten Arztzeugnisses infrage stellen, wenn beispielsweise der Angestellte seine Ferien regelmässig mit Arztzeugnissen verlängert.
Darf der Angestellte während einer Arbeitsunfähigkeit Ferien beziehen?

Während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen im Prinzip keine Ferien bezogen werden. Der Arbeitgeber kann die Ferien jedoch in Absprache mit seinem Mitarbeitenden genehmigen, wenn feststeht, dass die Arbeitsunfähigkeit den Zweck der Ferien – Erholung – nicht beeinträchtigt. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber die Meinung des behandelnden Arztes einholen.

In der Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass der gesamte während dieser Zeit ausbezahlte Lohn als Ferienentschädigung gilt. Demnach richten die Versicherungen keine Taggelder aus. Der Arbeitgeber muss den Versicherer über diese Vereinbarung informieren.
Darf der Angestellte während einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit Ferien beziehen?

Auch in diesem Fall ist die FAQ «Darf der Angestellte während einer Arbeitsunfähigkeit Ferien beziehen?» anwendbar. Zudem gelten folgende Besonderheiten:

Grundsätzlich gilt, dass innerhalb einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit bezogene Ferientage vollständig angerechnet werden. Entweder beeinträchtigt die teilweise Arbeitsunfähigkeit den Zweck der Ferien und der Mitarbeitende kann die Ferientage nicht beziehen (er ist also teilweise arbeitsunfähig und arbeitet in der restlichen Zeit) oder er kann die Ferien zu 100 Prozent beziehen. Ausnahmen sind möglich, insbesondere wenn der Person aufgrund einer medizinischen Behandlung nur einen Teil der Zeit zur Verfügung steht oder bei einzelnen Ferientagen, die nicht am Stück bezogen werden.

In der Vereinbarung, die den Ferienbezug während einer Arbeitsunfähigkeit regelt, sollte in diesem Fall auch festgehalten werden, dass die Ferientage als ganze Tage gelten und die Dauer der Ferien infolge der teilweisen Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert wird.
Diese Bestimmungen sind manchmal im Personalreglement enthalten.

Welche Informationen dürfen zwischen Arzt und Arbeitgeber ausgetauscht werden?

Ohne Vollmacht seines Patienten muss der Arzt das Arztgeheimnis wahren und darf keine Informationen über den Gesundheitszustand seines Patienten an den Arbeitgeber weitergeben.
Der Arzt kann den Arbeitgeber jedoch über die Aspekte informieren, die einen direkten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters haben.

Dazu gehören folgende Informationen:
1. Grad der Arbeitsunfähigkeit
2. einzuhaltende Zeitpläne
3. voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
4. Auswirkungen der Beschwerden und der medizinischen Behandlung auf die Arbeitsfähigkeit und die beruflichen Fähigkeiten
5. Perspektiven bezügliche Wiederaufnahme der Berufstätigkeit und die dafür zu erfüllenden Bedingungen
6. Notwendigkeit einer eventuellen beruflichen Neuorientierung (angepasste Berufstätigkeit oder anderer beruflicher Rahmen).
Darf der Arzt dem Arbeitgeber Informationen verweigern?

In den verschiedenen Gesetzestexten ist keine Verpflichtung des behandelnden Arztes verankert, dem Arbeitgeber seines Patienten Informationen zu erteilen oder mit ihm zusammenzuarbeiten.

Der Arzt ist vom Arztgeheimnis entbunden, wenn er in Besitz einer vom betreffenden Arbeitnehmer unterschriebenen Vollmacht ist, die das Arztgeheimnis gegenüber dem Arbeitgeber explizit aufhebt. Er wird dem Arbeitgeber jedoch nur medizinische Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Wiedereingliederung und der aktuellen Situation weitergeben.
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten während seiner Arbeitsunfähigkeit verbieten?

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer während dessen Arbeitsunfähigkeit keine Tätigkeiten verbieten oder ihn dabei einschränken.

Das Verhalten des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit kann sich jedoch auf die Lohn- und die Versicherungsleistungsansprüche des Arbeitnehmers auswirken.
Welche Folgen kann das Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Arbeitsunfähigkeit auf die finanzielle Entschädigung haben?

Verlängert sich die Dauer der Arbeitsverhinderung aufgrund des Verhaltens eines Arbeitnehmers, so kann der Arbeitgeber die Lohnansprüche des Arbeitnehmers bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsätzlichkeit verweigern (OR Art. 324a). Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Wird der Lohn durch Kranken- oder Unfalltaggeld entschädigt, kann der Versicherer diese Leistungen kürzen oder verweigern, falls sich herausstellt, dass sich der Versicherte nicht an die Grundsätze der Schadenminderungspflicht gehalten hat, dass er absichtlich oder grobfahrlässig eine Verschlimmerung der Situation herbeiführte (ATSG Art. 21 und VVG Art. 14) oder dass er andere vertragliche Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt hat. Diese Bestimmungen sind grundsätzlich in den Allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrages beschrieben.

Lohn- und Versicherungsleistungsansprüche werden durch die gesetzlichen Grundlagen und durch verschiedene gerichtliche Entscheidungen geregelt. Daher kann das Verhalten des Arbeitnehmers unterschiedliche finanzielle Folgen haben, je nachdem, ob er Anspruch auf Lohn oder auf Taggelder hat. In den meisten Fällen jedoch können die Gründe für eine Kürzung der Versicherungsleistungen auch vom Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Welche Folgen kann die Mitverantwortung des Arbeitnehmers bei der Entstehung einer Arbeitsunfähigkeit auf die finanzielle Entschädigung haben?

Ist ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten während seiner Freizeit für eine Arbeitsverhinderung mitverantwortlich, so kann der Arbeitgeber die Lohnansprüche des Arbeitnehmers bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsätzlichkeit verweigern (OR Art. 324a). Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Bei Entschädigung in Form von Kranken- und Unfalltaggeld für Folgeschäden von bestimmten Aktivitäten oder der Ausübung unter bestimmten Bedingungen kann laut den verschiedenen geltenden Gesetzen, den allgemeinen Bedingungen und dem Versicherungsvertrag ein Deckungsausschluss oder eine Leistungskürzung oder verweigerung erfolgen. Diese Bestimmungen sind grundsätzlich in den allgemeinen Bedingungen und im Versicherungsvertrag festgelegt.

Lohn- und Versicherungsleistungsansprüche werden durch die gesetzlichen Grundlagen und durch verschiedene gerichtliche Entscheidungen geregelt. Daher kann das Verhalten des Arbeitnehmers unterschiedliche finanzielle Folgen haben, je nachdem, ob er Anspruch auf Lohn oder auf Taggelder hat. In den meisten Fällen jedoch können die Gründe für die Kürzung der Versicherungsleistungen auch vom Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Werden die Familienzulagen bei Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt?

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) am 1.1.2009 erhält der Arbeitnehmer die Familienzulagen bei Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten ab Beginn der Arbeitsverhinderung nur während einer begrenzten Dauer. In diesem Fall werden Familienzulagen ab Arbeitsunfähigkeitsbeginn während des laufenden Monats und der drei darauf folgenden Monaten ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob ein Lohn oder eine Versicherungsleistung ausbezahlt wird.

Wird der Lohn bei Ende der drei Monate immer noch ausbezahlt (AHV-Lohn mindestens 570.-/ Monat, ab dem 1.1.2011 580.-/Monat), werden die vollen Familienzulagen weiterhin ausgerichtet. Hingegen besteht kein Anspruch auf Zulagen nach Ablauf der begrenzten Dauer, selbst wenn aufgrund einer Krankentaggeldversicherung nach Art. 324a Abs. 4 OR Leistungen erbracht werden.
Wie wird die Auszahlung der Familienzulagen mit den Taggeldern der Versicherungen koordiniert?

Bei Unfall werden die Familienzulagen gem. FamZG während der gesamten Arbeitsunfähigkeitsdauer und zusätzlich zu den Familienzulagen der Ausgleichskasse durch den UVG-Versicherer ausbezahlt (gem. UVV Art. 22). Bei Krankheit hängt die Deckung der Familienzulagen durch den Krankentaggeldversicherer von den Vertragsbedingungen ab.

Die Familienzulagen gemäss FamZG gehören nicht zum AHV-massgebenden Lohn und unterliegen weder den Sozialversicherungsbeiträgen noch den Unfallversicherungsprämien. Dies gilt auch für die zusätzlich vom Arbeitgeber ausbezahlten Familienzulagen (Kinder-, Ausbildungs-, Haushaltungs-, Heirats-,
Geburtszulagen) im orts- oder branchenüblichen Rahmen.
Wird eine Kur als Arbeitsunfähigkeit oder als Ferien betrachtet?

Eine Kur gilt als Arbeitsunfähigkeit im Sinn von Artikel 324a OR, wenn es sich dabei um eine medizinisch indizierte Behandlung handelt, die in einer spezialisierten Einrichtung erbracht wird und ärztlich angeordnet wurde. Solche Behandlungen werden normalerweise von der Grundversicherung gemäss KVG übernommen. Wird die Kur jedoch nur empfohlen, wird sie als Ferien betrachtet.
 
Corporate care Network Blitzlinks
Corporate care NetworkPraktische Memos
Corporate care NetworkInterviews
Corporate care NetworkMedienschau
Corporate care NetworkLinks
Corporate care NetworkTipps und Informationen
Corporate care Network Kontakt
Benötigen Sie zusätzliche Informationen?
Nehmen Sie mit unseren Spezialisten Kontakt auf.
Corporate care Network Schreiben Sie uns
| |   Rechtliche Hinweise