Eine Mahnung muss einerseits einen vom Arbeitgeber formulierten Vorwurf in Bezug auf das Verhalten des Arbeitnehmers enthalten (Rügefunktion). Andererseits muss als Strafmassnahme eine fristlose Kündigung angedroht werden (Warnfunktion).
Hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer gewisse Tätigkeiten während der Freizeit zu verbieten?
Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, dem Arbeitnehmer die Ausübung gewisser Tätigkeiten während seiner Freizeit zu verbieten oder einzuschränken.
Verhaltensregeln während der Freizeit können nur bei bestimmten Berufen und bei absoluter Notwendigkeit für die Arbeitsausführung vertraglich festgelegt werden. So kann beispielsweise Berufsportlern die Ausübung einer anderen Sportart verboten werden; Chirurgen, Piloten und Chauffeuren kann das Trinken von Alkohol untersagt werden, um Restalkohol während der Arbeit zu verhindern. Werden diese Vertragsbedingungen nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber den Vertrag fristlos kündigen.
Das Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Freizeit kann sich jedoch auf die Lohn- und Versicherungsleistungsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit auswirken.