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Mémos pratiques


Um die Gefahr einer Pandemie zu mindern und eine Ausbreitung zu verhindern, wird Unternehmen empfohlen, sich mit einem Massnahmenplan auf die Grippe vorzubereiten. Das BAG hat ein Handbuch verfasst, um die Unternehmen bei diesem Vorgehen zu unterstützen.
Die offiziellen Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sollen Unternehmen auf eine mögliche Pandemie vorbereiten. Die verschiedenen Links auf dieser Seite führen Sie direkt zu den Empfehlungen im Hinblick auf die aktuellsten Entwicklungen der Situation.
Corporate care Network A. Pandemieplan - Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
Handbuch für die betriebliche Vorbereitung

Die ausserparlamentarische «Arbeitsgruppe Influenza» hat ein Handbuch erarbeitet, das Unternehmen in ihrer betrieblichen Vorbereitung unterstützen soll.
Pandemieplan - Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
(Datentyp: PDF, Grösse: 325 KB)
Der Pandemieplan ist in drei Teile gegliedert:

1. Organisatorisches
Ziel des ersten Teils ist es, die Tätigkeit der Unternehmen dank organisatorischer Massnahmen auch während der Grippepandemie zu gewährleisten, um so die Belieferung der Kunden mit den wichtigsten Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.

2. Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie
Der zweite Teil verfolgt das Ziel, die Risiken einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu mindern und die Gesundheit der Mitarbeitenden auf drei Ebenen zu schützen:
  • persönliche Hygienemassnahmen
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Eigenverhalten im Fall einer Ansteckung

3. Kommunikation
Im dritten Teil des Handbuchs werden Inhalt, Zeitpunkt und Empfänger von Krisenmitteilungen behandelt.


Andere Ressourcen

Kapitel 8 des Influenza-Pandemieplans Schweiz ist den Unternehmen gewidmet. Obwohl der Focus auf die Voglegrippe (H5N1) gerichtet wird, enthält dieses Kapitel einige zusätzliche Informationen und eine Checkliste für die betriebliche Umsetzung eines Massnahmenkatalogs bei Pandemiegefahr.
Checkliste
(Datentyp: PDF, Grösse: 147 KB)
Das kanadische Zentrum für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz stellt einen Business Continuity Plan bei Infektionskrankheiten zur Verfügung:
Englisch Französich

Umsetzung der Massnahmen


Die Massnahmen des Pandemieplans können Schritt für Schritt und den Umständen entsprechend umgesetzt werden:

Zuerst können die Massnahmen nach Personenkategorie festgelegt werden:
Der Pandemieplan sieht vor, dass zusätzliche Schmutzmassnahmen getroffen werden für
  • Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko
Spezifische Schutzmassnahmen können ausserdem getroffen werden für
  • Personen, die eine Schlüsselfunktion innehaben
  • Personen, die aus beruflichen Gründen reisen
  • Personen, die ihre Ferien im Ausland verbringen

Personen, die einer Risikogruppe angehören (darin eingeschlossen schwangere Frauen), wird empfohlen, eine medizinische Einschätzung einzuholen, damit sie die notwendigen Präventivbehandlungen erhalten und mit ihrem Arbeitgeber mögliche Schutzmassnahmen besprechen können.

Die verschiedenen Massnahmen können auf mehreren Interventionsebenen gestaffelt werden, um gezielt auf die Entwicklung der Situation innerhalb und ausserhalb des Unternehmens reagieren zu können. Je nach Grösse des Unternehmens können Massnahmen aus verschiedenen Interventionsebenen nach Standort und Abteilung ergriffen werden.
Mehr Informationen zu Risikogruppen und prioritäre Personengruppen:

Website Pandemia

Website des BAG – Impfen
Corporate care Network B. Einfluss einer Pandemie auf die Absenzenquote
Laut Pandemieplan des BAG dauert eine Pandemiewelle 8 bis 12 Wochen. Das BAG schätzt, dass bei der ersten Welle jeder Vierte erkranken wird.
Gemäss dem kanadischen Zentrum für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz könnte die Pandemie in zwei oder drei Wellen in Zeitabständen von ungefähr drei bis neun Monaten auftreten. Bei der zweiten Welle wird der Prozentsatz der Erkrankten auf 10% geschätzt.

Das BAG rechnet damit, dass in den zwei Spitzenwochen 10% der Mitarbeiter infolge Krankheit (Pandemie und andere Ursachen) abwesend sein könnten. Die Abwesenheitsquote kann noch höher ausfallen, wenn die indirekten Auswirkungen der Pandemie (präventive Isolierung zuhause, Kinderhüten, Transportprobleme u.a.) mitberücksichtigt werden. In seinem Pandemieplan schätzt das BAG, dass die Abwesenheitsquote während zwei Wochen insgesamt bei 40% liegen könnte.
Die Abwesenheitsquote hängt auch vom Tätigkeitsbereich ab. So sind Personen, deren Tätigkeit mit viel Kontakt zu Menschen verbunden ist wie beispielsweise in Pflege- oder Lehrberufen, einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt.

Die englische Website continuitycentral.com stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem die Abwesenheitsquote pro Woche entsprechend der Krankheitsentwicklung während einer Grippepandemie ermittelt werden kann. Das Modell basiert jedoch auf einer 15-wöchigen Pandemie. Der Prozentsatz der angesteckten Mitarbeiter kann von Hand eingegeben werden. Durch ein parametrisierbares Ratio (absentee ratio) können auch die indirekten Absenzen berücksichtigt werden, das heisst die Abwesenheiten von Personen, die nicht krank sind, jedoch nicht zur Arbeit gehen können.
(%case = direkte Absenzen, %absent = indirekte Absenzen, %staff = Absenzen insgesamt)
Berechnungstool herunterladen
Mehr Informationen über die Entwicklung der Pandemie (Anzahl Fälle, Graphik, etc.)

Wöchentlicher Situationsbericht des BAG
Corporate care Network C. Informationen für die Mitarbeitenden
Die Website www.pandemia.ch ist der Öffentlichkeit gewidmet und gibt praktische Informationen zu Prävention und dem Verhalten beim Auftreten von Symptomen. Auf der Website wird ausserdem Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, das zur Information der Mitarbeitenden auch im Unternehmen verteilt werden kann:
So können wir uns schützen
(Datentyp: PDF, Grösse: 255 KB)
Wichtig für alle mit Symptomen
(Datentyp: PDF, Grösse: 256 KB)
Corporate care Network D. FAQs: Pandemie und Arbeitsrecht
Die möglichen Folgen einer Pandemie werfen arbeitsrechtliche Fragen auf, die bis heute noch nicht oder nur teilweise beantwortet wurden. So ist eine definitive Antwort auf diese Fragen nicht immer möglich.
Bezugnehmend auf die in der Lehre und Rechtsprechung vertretenen Grundprinzipien verschaffen Ihnen diese FAQ einen Überblick über die juristische Argumentation.
Zu den FAQ Pandemie und Arbeitsrecht
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